Beitragsordnung

Die Mitgliederjahresbeiträge der Deutschen Gesellschaft für Pathologie e. V., gültig ab 1. Januar 2020, lauten wie folgt:

Beitragsklasse      Erläuterung Beitrag
Beitragsklasse 01 Ärzte/innen (auch Zahnärzte/innen) 290 Euro
Beitragsklasse 02 Juniormitglieder (Assistenzärzte/innen bis 6 Jahre nach der Approbation/Naturwissenschaftler/innen bis zu 6 Jahre nach dem jeweiligen Studienabschluss) 50 Euro/       30 Euro
Beitragsklasse 03 Naturwissenschaftler/-innen und Tierärzte/innen 90 Euro
Beitragsklasse 04 Mitglieder im Ruhestand 50 Euro
Beitragsklasse 05 Ehrenmitglieder und Korrespondierende Mitglieder Beitragsfrei

Ordentliche Mitglieder der Gesellschaft können Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte sowie Naturwissenschaftler mit abgeschlossener Hochschulausbildung werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag ist an die Geschäftsstelle der Gesellschaft zu senden.

Wenn Sie nach dem 30. Juni eines Jahres Mitglied der DGP werden, zahlen Sie für dieses erste Mitgliedsjahr nur den halben Beitrag. Diese Regelung ist unabhänig von der Beitragsklasse und gilt nur für Neumitglieder, die vorher noch nicht Mitglied der DGP waren.

Stand: Mitgliederversammlung der DGP vom 14. Juni 2019

Die aktuelle Beitragsordnung finden Sie hier.
Bitte sprechen Sie uns an für weitere Informationen.
 

Antrag auf Mitgliedschaft

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Einzugseremächtigung

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Mitgliedschaft

Mitglieder gesucht! Ihre Vorteile:

  • Ermäßigte Teilnahmegebühren für die Jahrestagungen und Fortbildungen seitens der DGP
  • Ermäßigte Teilnahmegebühren in der Akademie für Fortbildung in der Morphologie
  • Ermäßigte Abopreis für den PATHOLOGEN (20%) und Springer eMed
  • NEU: Halber Mitgliedsbeitrag bei Neueintritt nach dem 30. Juni (nur für Neumitglieder, die noch nicht DGP-Mitglied waren)
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