Die Mitgliederjahresbeiträge der Deutschen Gesellschaft für Pathologie e. V., gültig ab 1. Januar 2020, lauten wie folgt:
Beitragsklasse | Erläuterung | Beitrag |
---|---|---|
Beitragsklasse 01 | Ärzte/innen (auch Zahnärzte/innen) | 290 Euro |
Beitragsklasse 02 | Juniormitglieder (Assistenzärzte/innen bis 6 Jahre nach der Approbation/Naturwissenschaftler/innen bis zu 6 Jahre nach dem jeweiligen Studienabschluss) | 50 Euro/ 30 Euro |
Beitragsklasse 03 | Naturwissenschaftler/-innen und Tierärzte/innen | 90 Euro |
Beitragsklasse 04 | Mitglieder im Ruhestand | 50 Euro |
Beitragsklasse 05 | Ehrenmitglieder und Korrespondierende Mitglieder | Beitragsfrei |
Ordentliche Mitglieder der Gesellschaft können Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte sowie Naturwissenschaftler mit abgeschlossener Hochschulausbildung werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag ist an die Geschäftsstelle der Gesellschaft zu senden.
Wenn Sie nach dem 30. Juni eines Jahres Mitglied der DGP werden, zahlen Sie für dieses erste Mitgliedsjahr nur den halben Beitrag. Diese Regelung ist unabhänig von der Beitragsklasse und gilt nur für Neumitglieder, die vorher noch nicht Mitglied der DGP waren.
Stand: Mitgliederversammlung der DGP vom 14. Juni 2019
Die aktuelle Beitragsordnung finden Sie hier.
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Die aktuelle interaktive Broschüre der DGP richtet sich vor allem an angehende Mediziner*innen, die sich für eine Laufbahn im Fachbereich Pathologie interessieren.
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