Die Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.V. ist entsprechend ihrer satzungsmäßigen Aufgaben durch einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Berlin als gemeinnützig/wissenschaftlich anerkannt worden. Mitgliedsbeiträge und Spenden an die DGP als wissenschaftliche Gesellschaft sind deshalb als Sonderausgaben abzugsfähig.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die regelmäßige Durchführung von Tagungen und sonstigen Weiterbildungsmaßnahmen, die die Fortschritte auf dem gesamten Gebiet der Pathologie in der Medizin aufzeigen und fördern sollen.
Der Verein ist selbstlos tätig. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Einzelpersonen oder Organisationen können Spenden in die Gesellschaft einbringen und auf folgende Konten einzahlen:
Spendenkonten der Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.V. (DGP):
1. GLS Gemeinschaftsbank
IBAN: DE11430609671219197500
Swift/BIC: GENODEM1GLS
2. PostFinance Zürich, Schweiz
IBAN: CH36 0900 0000 8005 4835 5
Swift/BIC: POFICHBEXXX
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