Satzung

Die Satzung der DGP ist sozusagen das Grundgesetz des Vereinshandelns. Sie bestimmt den Zweck und die Leitlinien des Vereinsgeschehens und legt Regeln fest, wie sich die Akteure in der DGP verhalten sollen.

Die DGP verfügt über zwei Organe: den Vorstand und die Mitgliederversammlung. Während der elfköpfige Vorstand für die tägliche Arbeit im Zusammenwirken mit der Geschäftsstelle in Berlin verantwortlich zeichnet, legt die Mitgliederversammlung (MV) die langen Linien fest. Diese werden häufig vom Vorstand ausgearbeitet und vorgeschlagen, müssen aber von der Mitgliederversammlung vor Inkrafttreten bestätigt werden.

Die wichtigsten Befugnisse der Mitgliederversammlung sind das Budgetrecht und die Beschlussfassung über Satzungsänderungen. Die MV findet traditionell auf der DGP-Jahrestagung in der Woche nach Pfingsten statt.

Im Folgenden ist die Satzung mit Änderungen in der Fassung vom 20. Mai 2016 dokumentiert.

Aktion

Aktion Die Pathologie DGP-Mitglieder 2024

Als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Pathologie können Sie Ihre Fachzeitschrift Die Pathologie mit 20% Rabatt abonnieren.

Zusätzlich zum gedruckten Heft erhalten Sie:

  • Zugriff auf die Online-Inhalte der Zeitschrift – rückwirkend bis 1997
  • Zugang zu den jeweiligen CME-Fortbildungen

Als Neumitglied der DGP erhalten Sie Die Pathologie derzeit sogar für nur 150 Euro im ersten Jahr! Mehr Informationen

Jetzt abonnieren und profitieren!

Mitgliedschaft

Mitglieder gesucht! Ihre Vorteile:

  • Ermäßigte Teilnahmegebühren für die Jahrestagungen und Fortbildungen seitens der DGP
  • Ermäßigte Teilnahmegebühren in der Akademie für Fortbildung in der Morphologie
  • Rabatt auf die Zeitschrift „Die Pathologie" von 20%
  • Halber Mitgliedsbeitrag bei Neueintritt nach dem 30. Juni (nur für Neumitglieder, die noch nicht DGP-Mitglied waren)
Jetzt Mitglied werden
Ihre Spende wirkt!

Mit Ihrer Spende sichern Sie die Unterstützung des Nachwuchses im Bereich der Pathologie.

Weitere InformationenSchließenSpenden
Seitenanfang