Die Satzung der DGP ist sozusagen das Grundgesetz des Vereinshandelns. Sie bestimmt den Zweck und die Leitlinien des Vereinsgeschehens und legt Regeln fest, wie sich die Akteure in der DGP verhalten sollen.
Die DGP verfügt über zwei Organe: den Vorstand und die Mitgliederversammlung. Während der elfköpfige Vorstand für die tägliche Arbeit im Zusammenwirken mit der Geschäftsstelle in Berlin verantwortlich zeichnet, legt die Mitgliederversammlung (MV) die langen Linien fest. Diese werden häufig vom Vorstand ausgearbeitet und vorgeschlagen, müssen aber von der Mitgliederversammlung vor Inkrafttreten bestätigt werden.
Die wichtigsten Befugnisse der Mitgliederversammlung sind das Budgetrecht und die Beschlussfassung über Satzungsänderungen. Die MV findet traditionell auf der DGP-Jahrestagung in der Woche nach Pfingsten statt.
Im Folgenden ist die Satzung mit Änderungen in der Fassung vom 20. Mai 2016 dokumentiert.
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