Aktuelles
Stellungnahme BDP, DGNN und DGP: Entwurf Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz des BMG
Der Entwurf ist eine gelungene und notwendige Anpassung des strukturellen Rahmens für klinische Sektionen als Qualitätssicherungsmaßnahme. Die Gewährleistung einer angemessenen Refinanzierung klinischer Sektionen zur Qualitätssicherung sowie die regelmäßige Anpassung an die aktuellen Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus ist eine von BDP, DGP und DGNN mit Nachdruck vorgebrachte Forderung (siehe das gemeinsame Schreiben an den Bundesgesundheitsminister vom 18.08.2020). Wir begrüßen daher die Formulierung einer expliziten Forderung nach einer jährlichen Anpassung und vollständigen Zugrundelegung der durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus im jeweils maßgeblichen Zeitraum kalkulierten Kosten für die Durchführung einer klinischen Sektion als Qualitätssicherungs- maßnahme. (Zu Artikel 6 Nummer 4)
Die Bindung des Zuschlags für klinische Sektionen als Qualitätssicherungsinstrument an die Fest-legung einer erforderlichen Sektionsrate sowie an die Vorgabe von indikationsbasierten Auswahl-kriterien für die zu obduzierenden Todesfälle konterkarierte die ursprüngliche Intention des Kran-
kenhausentgeltgesetzes, klinische Sektionen als Qualitätssicherungsinstrument nachhaltig zu fördern. Wir begrüßen daher die Aufhebung eben dieser Festlegung einer erforderlichen Sektionsrate sowie der Vorgabe von indikationsbasierten Auswahlkriterien für die zu obduzierenden Todesfälle. (Zu Artikel 6 Nummer 4)
Zusammenfassend bitten BDP, DGNN und DGP darum, den Wortlaut des gegenwärtig vorliegenden Gesetzesentwurfs (Stand 23.10.2020 7:26 Uhr) beizubehalten.
Gezeichnet:
Prof. Dr. med. Karl-Friedrich Bürrig
Präsident
Bundesverband Deutscher Pathologen e.V.
Prof. Dr. med. Gustavo Baretton
Vorsitzender
Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.V.
Prof. Dr. med. Till Acker
Vorsitzender
Deutsche Gesellschaft für Neuropathologie und Neuroanatomie e.V.
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