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Die Grundsatzvereinbarung lautet im Detail:
Präambel
Die Arbeitsgemeinschaft Knochentumoren (AGKT) ist ein Verein mit dem Ziel, das Wissen über die Entstehung, Diagnostik und Therapie der Knochentumoren zu verbessern und zu vertiefen. Das Ziel wird u.a. über die Klassifizierung von Knochentumoren, die Förderung von interdisziplinärer Zusammenarbeit als Voraussetzung einer adäquaten Diagnostik und Therapie der Knochentumoren, den Ausbau von Kontakten und Förderung der Zusammenarbeit mit der Grundlagenforschung, die Durchführung von wissenschaftlichen Projekten auf dem Gebiet der Knochentumorforschung sowie die Förderung interdisziplinärer Zentren verfolgt.
Die Deutsche Gesellschaft für Pathologie (DGP) ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft in der Pathologie und fördert die ärztlichen Belange in dem Bestreben, der Erforschung und Abwehr von Krankheiten zu dienen. Darüber hinaus entwickelt sie die Pathologie in ihrer zentralen Bedeutung für die gesamte Medizin weiter.
AGKT und DGP treffen nachfolgende Vereinbarung für eine Zusammenarbeit (nachfolgend „GrVb AGKT-DGP“ genannt).
§1 Ziele
Ein regelmäßiger Gedanken- und Erfahrungsaustausch soll die Beziehungen zwischen AGKT und DGP vertiefen.
Die gemeinsamen Ziele sollen durch eine enge und gleichberechtigte Kooperation der AGKT und der DGP erreicht werden.
§2 Aktivitäten
Die Ziele dieser Grundsatzvereinbarung werden verfolgt durch:
§3 Zustandekommen der Vereinbarung und Laufzeit
Diese Vereinbarung tritt mit Ihrer Unterzeichnung in Kraft und ist unbefristet. Sie kann jederzeit einseitig gekündigt oder in beiderseitigem Einvernehmen beendet werden.
§4 Sonstiges
Durch diese Vereinbarung entstehen der AGKT oder der DGP keine finanziellen oder vertraglichen Verpflichtungen. Sowohl AGKT als auch DGP stellen auf ihrer Seite die notwendigen Personal- und Sachleistungen zur Verfügung und tragen die ihnen dadurch entstehenden Kosten selbst. Wechselseitige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bei Ansprüchen Dritter haftet der Verursachende allein und ausschließlich. Für den Fall, dass Dienstleistungen oder Gelder ausgetauscht werden, gemeinsam Drittmittel verwaltet werden oder konkrete Projekte umgesetzt werden, wird eine formelle Kooperationsvereinbarung notwendig.
Die Grundsatzvereinbarung wurde unterzeichnet von:
Prof. Dr. G. Jundt, Geschäftsführer AGKT
Prof. Dr. G. Baretton, Vorsitzender DGP
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