Aktuelles

Neue Partnerschaft mit der Arbeitsgemeinschaft Knochentumoren (AGKT)

In einer aktuellen Grundsatzvereinbarung haben die Arbeitsgemeinschaft Knochentumoren (AGKT) mit Sitz in Basel (Schweiz) und die DGP ihren Willen zur künftigen Zusammenarbeit festgehalten. Die AGKT unterstützt die DGP bereits bei der kommenden 105. Jahrestagung, die von Frau Prof. Wardelmann vom 10. bis 12. Juni 2021 in Münster organisiert wird.

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Die Grundsatzvereinbarung lautet im Detail:

Präambel

Die Arbeitsgemeinschaft Knochentumoren (AGKT) ist ein Verein mit dem Ziel, das Wissen über die Entstehung, Diagnostik und Therapie der Knochentumoren zu verbessern und zu vertiefen. Das Ziel wird u.a. über die Klassifizierung von Knochentumoren, die Förderung von interdisziplinärer Zusammenarbeit als Voraussetzung einer adäquaten Diagnostik und Therapie der Knochentumoren, den Ausbau von Kontakten und Förderung der Zusammenarbeit mit der Grundlagenforschung, die Durchführung von wissenschaftlichen Projekten auf dem Gebiet der Knochentumorforschung sowie die Förderung interdisziplinärer Zentren verfolgt.

Die Deutsche Gesellschaft für Pathologie (DGP) ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft in der Pathologie und fördert die ärztlichen Belange in dem Bestreben, der Erforschung und Abwehr von Krankheiten zu dienen. Darüber hinaus entwickelt sie die Pathologie in ihrer zentralen Bedeutung für die gesamte Medizin weiter.

AGKT und DGP treffen nachfolgende Vereinbarung für eine Zusammenarbeit (nachfolgend „GrVb AGKT-DGP“ genannt).

§1 Ziele

Ein regelmäßiger Gedanken- und Erfahrungsaustausch soll die Beziehungen zwischen AGKT und DGP vertiefen.

Die gemeinsamen Ziele sollen durch eine enge und gleichberechtigte Kooperation der AGKT und der DGP erreicht werden.  

§2 Aktivitäten

Die Ziele dieser Grundsatzvereinbarung werden verfolgt durch:

  1. Die gegenseitige Information über die jeweiligen vereinsspezifischen Aktivitäten.
  2. Durchführung spezieller interdisziplinärer Kurse über Knochentumoren.
  3. Die Benennung eines Ansprechpartners im Vorstand zum Vertragspartner.
  4. Mitwirkung in der AG Knochen-, Gelenk- und Weichgewebspathologie der DGP durch Mitglieder beider Organisationen.
  5. Aufnahme von Veranstaltungshinweisen und Auflistung als Partner auf der jeweiligen Homepage.
  6. Strategische, fachlich gebotene Zusammenarbeit in der Leitlinienarbeit.
  7. Die Mitwirkung an Tagungen anderer Veranstalter und den Jahrestagungen des Vertragspartners.

§3 Zustandekommen der Vereinbarung und Laufzeit

Diese Vereinbarung tritt mit Ihrer Unterzeichnung in Kraft und ist unbefristet. Sie kann jederzeit einseitig gekündigt oder in beiderseitigem Einvernehmen beendet werden.

§4 Sonstiges

Durch diese Vereinbarung entstehen der AGKT oder der DGP keine finanziellen oder vertraglichen Verpflichtungen. Sowohl AGKT als auch DGP stellen auf ihrer Seite die notwendigen Personal- und Sachleistungen zur Verfügung und tragen die ihnen dadurch entstehenden Kosten selbst. Wechselseitige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bei Ansprüchen Dritter haftet der Verursachende allein und ausschließlich. Für den Fall, dass Dienstleistungen oder Gelder ausgetauscht werden, gemeinsam Drittmittel verwaltet werden oder konkrete Projekte umgesetzt werden, wird eine formelle Kooperationsvereinbarung notwendig.

Die Grundsatzvereinbarung wurde unterzeichnet von:

Prof. Dr. G. Jundt, Geschäftsführer AGKT
Prof. Dr. G. Baretton, Vorsitzender DGP

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