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Konsensuspapier: Postmortale molekulargenetische Untersuchungen (molekulare Autopsie) bei kardiovaskulären und bei ungeklärten Todesfällen

Herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK), der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie (DGPK), der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik (GfH), der Deutschen Gesellschaft für Pathologie (DGP) und der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM)

Zusammenfassung/Abstract
Obduktionen (Sektionen oder Leichenöffnungen) aus klinischer oder forensischer Indikation bei unklaren, frühzeitigen (in der Regel <40. Lebensjahr, im Einzelfall auch später) oder kardiovaskulären Todesfällen dienen neben der definitiven Ursachenklärung auch der Erkennung bzw. der Abgrenzung von genetischen Ursachen. Diese sind besonders in präventiver Hinsicht für biologisch verwandte Familienmitglieder relevant, v. a. nach umfänglichen Obduktionen ohne Feststellung der Todesursache („ mors sine materia“ ). Eine molekulare Autopsie zielt auf eine postmortale Aufklärung der Todesursache durch die Identifizierung bzw. Bestätigung einer erblichen kardiovaskulären Erkrankung. In dem vorliegenden Konsensuspapier werden Expertenempfehlungen zur derzeitigen Notwendigkeit, Indikation und Durchführung einer molekularen Autopsie formuliert. Zusätzlich sollte bei dem Verdacht auf eine genetisch bedingte kardiovaskuläre Erkrankung eine systematische klinische (und ggf. genetische) Untersuchung von Familienmitgliederndurchgeführt werden.

 

PDF-Download des Konsensuspapiers

Literaturnachweis: Schulze-Bahr, E., Dettmeyer, R.B., Klingel, K. et al.
Postmortale molekulargenetische Untersuchungen (molekulare Autopsie) bei kardiovaskulären und bei ungeklärten Todesfällen. Kardiologe (2021). https://doi.org/10.1007/s12181-020-00438-5

Siehe auch: leitlinien.dgk.org/2021/postmortale-molekulargenetische-untersuchungen-molekulare-autopsie-bei-kardiovaskulaeren-und-bei-ungeklaerten-todesfaellen/

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