Die Fortbildung richtet sich an Institute und Praxen für Pathologie, die als Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter*innen nach § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) eine*n Beauftragte*n für Medizinproduktesicherheit bestimmen sowie eine Funktions-E-Mailadresse einrichten und auf der Internetseite bekannt machen müssen. Der § 6 sieht vor, dass die jeweilige Pathologie unter dieser Voraussetzung eine sachkundige und zuverlässige Person bestimmt, die als zentraler Ansprechpartner oder zentrale Ansprechpartnerin für Behörden und Hersteller fungiert.
Es werden die Verfahren für ein meldepflichtiges Vorkommnis und die Notwendigkeit der Mitwirkung bei einer Sicherheitskorrekturmaßnahme eines Herstellers (z. B. Rückruf) entsprechend den Anforderungen aus dem MPDG und der MPAMIV besprochen.
Die Veranstaltung der Akademie für Fortbildung in der Morphologie findet als Web-Seminar am 21. Mai 2025 statt.
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