Krebserkrankungen nehmen im Allgemeinen mit steigendem Alter zu. Im Zuge einer immer höheren durchschnittlichen Lebenserwartung der Bevölkerung ist es damit zu einem Anstieg der Krebserkrankungen gekommen und auch für die Zukunft ist daher mit einem weiteren Ansteigen zu rechnen. Da nahezu alle Krebserkrankungen durch histopathologische Untersuchungen diagnostiziert werden, haben die entsprechenden Untersuchungen zugenommen und werden weiter zunehmen. Da es sich bei jeder histopathologischen Krebsdiagnose um eine individuelle Diagnose handelt, sind diesbezüglich Fixkosten-Degressionsabschläge grundsätzlich nicht gerechtfertigt. Im Gegensatz müssen zwingend mengensteigerungsabhängige Aufschläge erfolgen, was sich wie folgt begründet:
Diese Tatbestände machen deutlich, dass im Bereich der Tumordiagnostik eine deutlich verbesserte Vergütung der enorm zunehmenden, verpflichtenden diagnostischen Leistungen erforderlich ist, da sonst die Qualität der Patientenversorgung gefährdet ist. Besonders erschwerend kommt hinzu, dass die neuen, verpflichtenden Leistungen der Pathologie im DRG nicht abgebildet werden können. Auf keinen Fall sind hier mengensteigerungsabhängige Abschläge auch nur in Erwägung zu ziehen.
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Hintergrund der Stellungnahme:
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) war daran interessiert von den medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) zu erfahren, bei welchen Leistungen aus rein medizinischen (und nicht wirtschaftlichen) Gründen eine Mengenausweitung zu erwarten ist (z.B. aus demografischen Gründen, wegen steigender Prävalenz und/oder Inzidenz von Erkrankungen etc.).
Kontakt:
Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Pathologie e.V. (DGP)
Dipl.-Pol. Jörg Maas, Generalsekretär
Beatrix Hesse, M.A., Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Robert-Koch-Platz 9
10115 Berlin
Telefon: +49 (0)30 25 76 07-27, -28;
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