Aktuelles

Presseinformation DGP/BDP: Krankenhäuser sollen DRG-Zuschlag für Obduktionen erhalten / GKV-Spitzenverband behindert realitätsnahe Umsetzung

Rückwirkend ab 1.1.2017 könnten Krankenhäuser zur Qualitätssicherung durch Obduktionen einen Zuschlag zu ihren DRGs erhalten. Damit hat der Gesetzgeber die Obduktion erstmals als Instrument der Qualitätssicherung im Krankenhaus anerkannt und für eine gesonderte Vergütung gesorgt. Leider stimmen weder die Höhe der Vergütung noch die geforderte Obduktionsquote. Dies müssen die Vertragspartner dringend anpassen.

Der Zuschlag zu den DRG´s und die gesonderte Vergütung sind außerordentlich begrüßenswert und nehmen eine langjährige Forderung der Ärzteschaft auf. Der Spitzenverband der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben jetzt einen entsprechenden Umsetzungsvertrag geschlossen, dessen Regelungen die Erreichung des Ziels stark behindern:

Leider ist der krankenhausindividuelle DRG-Zuschlag abhängig vom sofortigen Erreichen einer völlig überhöhten indikationsbezogenen Obduktionsquote von zunächst 7,5 % für 2017. In den beiden folgenden Jahren müsste zudem die Obduktionsquote um 66 % auf 12,5 % im Jahr 2019 ansteigen, um den Zuschlag auszulösen. Zum Vergleich: die derzeitige durchschnittliche Obduktionsquote** in Deutschland liegt bei etwa 4 %, bei hoher Varianz. Zudem sind durch eine restriktive Indikationsliste als Bestandteil des Vertrags nach ersten Schätzungen 50 - 70 % der Obduktionen von derzeit im Krankenhaus Verstorbenen von vornherein von der Berechnung des Zuschlags ausgenommen. Diese Obduktionen müssten also weiterhin ohne Vergütung durchgeführt werden.

Es handelt sich u.a. um Obduktionen von Patienten mit neurodegenerativen Erkrankungen sowie um Fet-Obduktionen, die der Sicherung der Qualität der Versorgung von Schwangeren dienen. Schon fast sekundär, aber auch hinderlich, ist vor diesem Hintergrund die mit 750 Euro sehr niedrige Höhe der Obduktionsvergütung. Rechnet man die ausufernden bürokratischen Bestimmungen dazu, wird sehr schnell die Zahlungsvermeidungsstrategie des Spitzenverbandes der Kassen deutlich. So droht eine gute Vorschrift des Gesetzgebers auf dem (Selbst-)Verwaltungsweg gekippt zu werden. Der Bundesverband Deutscher Pathologen und die Deutsche Gesellschaft für Pathologie fordern von den Verhandlungspartnern eine baldige Änderung des Vertrages. Vor allem durch eine niedrige und nur allmählich steigende Obduktionsquote müssen die teilweise in der Vergangenheit zurückgefahrenen Strukturen des Obduktionswesens wieder aufgebaut werden. Das würde auch gerade kleineren Krankenhäusern einen Zugang zu dieser Qualitätssicherung ermöglichen.

NEU: DGP-Broschüre für den Nachwuchs

Die aktuelle interaktive Broschüre der DGP richtet sich vor allem an angehende Mediziner*innen, die sich für eine Laufbahn im Fachbereich Pathologie interessieren.
Digitale Broschüre

Die gedruckte Broschüre kann außerdem kostenfrei bestellt werden.
Senden Sie uns eine E-Mail an: geschaeftsstelle@pathologie-dgp.de

Aktion

Aktion Die Pathologie DGP-Mitglieder 2024

Als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Pathologie können Sie Ihre Fachzeitschrift Die Pathologie mit 20% Rabatt abonnieren.

Zusätzlich zum gedruckten Heft erhalten Sie:

  • Zugriff auf die Online-Inhalte der Zeitschrift – rückwirkend bis 1997
  • Zugang zu den jeweiligen CME-Fortbildungen

Als Neumitglied der DGP erhalten Sie Die Pathologie derzeit sogar für nur 150 Euro im ersten Jahr! Mehr Informationen

Jetzt abonnieren und profitieren!

Machen Sie mit – wir bringen Sie weiter!

Werden Sie Mitglied in der DGP!

Weitere InformationenSchließenMitglied werden
Seitenanfang