Hintergrund der Initiative
Die Onkologie ist geprägt von einem enormen Fortschritt durch ein stetig wachsendes Verständnis der molekularen Hintergründe der Erkrankung. So werden heute zielgerichtete onkologische Arzneimittel entsprechend der molekularen Eigenschaften eines Tumors entwickelt. Zur Selektion geeigneter Patienten ist dazu vor Anwendung des Arzneimittels der (Tumor-)gewebsbasierte diagnostische Nachweis von sog. Biomarkern erforderlich. Diese sog. Companion-Diagnostik werden in der Regel bei Zulassung des Medikaments zwingend gefordert. Diese Untersuchungen sind z. T. technisch sehr aufwändig und erfordern spezielle molekularpathologische, aber auch z.B. bioinformatische Kenntnisse sowie entsprechende infrastrukturelle Rahmenbedingungen für die interdisziplinären und interprofessionellen Prozesse.
Die Erstattung von Companion-Diagnostik-Untersuchungen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung wurde durch eigens geschaffene Unterkapitel im vertragsärztlichen Leistungskatalog (Einheitlicher Bewertungsmaßstab, EBM) im Jahr 2016 sichergestellt. Zudem hat der Gesetzgeber im Rahmen des Nutzenbewertungsverfahrens für Wirkstoffe mit verpflichtender Biomarkeranalyse, eine Frist für die Überprüfung der Abrechnungsfähigkeit der zugehörigen Companion-Diagnostik-Untersuchung im EBM festgeschrieben.
Problem
Im pauschalierten Abrechnungssystem der stationären Versorgung sind Companion-Diagnostik-Leistungen bisher nicht berücksichtigt. Krankenhäuser erhalten für die Versorgung von Patienten Fallpauschalen (sog. Diagnosis Related Groups, DRGs), deren Höhe sich aus dem in der Vergangenheit erhobenen Behandlungsaufwand ergibt. Die Kosten neuer Behandlungsmethoden können erst mit einer Verzögerung von etwa drei Jahren in den Fallpauschalen berücksichtigt werden.
Das Dilemma im stationären Sektor führt dazu, dass den Krankenhäusern mangels Finanzierung in der Realität nur drei Optionen bleiben: 1. Patienten erhalten notwendige Companion- Diagnostik-Untersuchungen nicht. 2. Biomarkeranalysen werden selektiv zu Lasten des Hauses beauftragt. Oder, 3. Patienten werden für Companion-Diagnostik-Untersuchungen in den ambulanten Bereich ‚verschoben‘. Krankenhäuser behelfen sich nicht selten damit, Patienten nach einer stationär durchgeführten Blut- oder Gewebe- entnahme zu entlassen und die notwendige molekuarpathologische Diagnostik der ambulanten Anschlussversorgung zu überlassen. Die Kosten für diese Untersuchungen, die eigentlich den stationären Behandlungsfall zugeordnet werden müssten, werden so in den ambulanten Sektor transferiert.
Dieses Vorgehen führt zu einer Unterversorgung von Patienten mit Krebserkrankungen. Mangels Erstattung der Testung im stationären Sektor erhalten die Patienten die für sie verfügbaren, lebenswichtigen Therapien nicht.
Die Kernforderungen der Unterstützer des Papiers lauten:
1. Erstattung von Companion-Diagnostik-Leistungen in der stationären Versorgung sicherstellen
2. NUB-Entgelte für Companion-Diagnostik gewähren
3. Regelhafte Kostenzuordnung von Companion-Diagnostik-Leistungen im DRG-System ermöglichen
4. Regelhafte Transparenz zu Entscheidungen über NUB-Anträge herstellen
5. Gesetzgeberische Maßnahmen zur Gewährleistung ausloten
Das komplette Positionspapier als PDF-Download.
Das Positionspapier ist in der Juli-Ausgabe des Forums erschienen und wird auch in der September-Ausgabe des Pathologen als Anhang zu den Mitteilungsseiten der DGP veröffentlicht.
Die aktuelle interaktive Broschüre der DGP richtet sich vor allem an angehende Mediziner*innen, die sich für eine Laufbahn im Fachbereich Pathologie interessieren.
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