Aktuelles

Mitgliederversammlung beschließt einmalige Umlage

Zur Stabilisierung der aufgrund der Corona-Pandemie angespannten finanziellen Situation hat die DGP-Mitgliederversammlung am 9. Oktober 2020 in Frankfurt/Main eine einmalige Umlage für alle Mitglieder beschlossen.

Die Umlage gem. § 4 Abs. 3 der Satzung richtet sich in der Höhe nach den regulären Beitragskategorien und wird im November 2020 per Lastschrift eingezogen. Ausgenommen werden Neumitglieder, Nachwuchsmitglieder und solche, deren Mitgliedschaft bis zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits gekündigt war.

Weitere Entscheidungen der Mitgliederversammlung:

•    Dem Vorstand wurde für das Haushaltsjahr 2019 einstimmig Entlastung erteilt.
•    Die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2021 bleiben in der Höhe unverändert.
•    Frau Prof. Wardelmann bleibt nach der Verschiebung der 105. Jahrestagung auf das übernächste Jahr designierte Tagungspräsidentin 2022, Herr Fend scheidet dagegen zunächst aus und wird im nächsten Jahr erneut als designierter Tagungspräsident 2023 kandidieren.
•    Die Herren Professoren Weichert, Perren und Rosenwald sowie Herr Dr. Försch wurden einstimmig als Beisitzer im Vorstand wiedergewählt.
•    Prof. Dr. med. Dr. h.c. Manfred Stolte (Bayreuth) wurde einstimmig zum neuen DGP-Ehrenmitglied gewählt.
•    Die Herren Professoren Kristiansen und Erbersdobler wurden in ihren Ämtern als Rechnungsprüfer, diesmal für das Haushaltsjahr 2020, bestätigt.

Schließlich wurden Frau Prof. Laßmann (Freiburg) und Frau Prof. Esposito (Düsseldorf) einstimmig als neue Beisitzerinnen in den DGP-Vorstand gewählt.

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