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Memorandum zum Konsum von E-Zigaretten verabschiedet

Foto: ©Pixabay

Im Vorfeld des Weltnichtrauchertages am 31. Mai 2015 wurde das „Memorandum zur gesetzlichen Regulierung von nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten“ auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. 45 medizinische Fachgesellschaften haben das Dokument bereits unterzeichnet.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Pathologie unterstützt den Aufruf des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) und des Aktionsbündnisses Nichtrauchen, eine gesetzliche Regulierung der nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten auf den Weg zu bringen. Gemeinsam mit vielen anderen unterzeichnenden medizinischen und wissenschaftlichen Fachgesellschaften fordert die Gesellschaft die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten dazu auf, einer Verharmlosung der E-Zigaretten entgegenzuwirken und einen wirksamen Verbraucher- und Jugendschutz zu gewährleisten.

E-Zigaretten sind gesundheitlich bedenklich: Mit jedem Zug inhaliert der Konsument ein Chemikaliengemisch aus Propylenglykol und/oder Glyzerin, Aromen und zumeist Nikotin. Das Aerosol einiger untersuchter E-Zigaretten enthält Kanzerogene. Zwar ist die Menge der Kanzerogene gering, doch gibt es für Kanzerogengemische keinen Schwellenwert für eine Unbedenklichkeit. Daher kann, insbesondere bei hohem Dauerkonsum, eine Krebsgefährdung nicht ausgeschlossen werden. E-Zigaretten bergen daher für die öffentliche Gesundheit mehr Schadenspotenzial als Nutzen, da sie die bisherigen Erfolge der Tabakprävention gefährden.

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