Aktuelles

EU-Parlament stimmt für die Weiterverwendung von Formalin im Gesundheitssektor

Das Europäische Parlament hat am 27. März 2019 eine Resolution verabschiedet, in der sowohl dem weiteren Gebrauch von Formalin im Gesundheitssektor der EU zugestimmt wird, als auch neue Richtlinien und Richtwerte erlassen werden, um das Gefährdungspotential bei der arbeitstechnischen Verwendung der chemischen Lösung zu minimieren. Die maximale Arbeitsplatz-Konzentration soll zukünftig 0,37 mg/m3 oder 0,3 ppm nicht überschreiten. Dieser Wert wird auch von der Deutschen Forschungsgemeinschaft seit einigen Jahren empfohlen. Es ist eine Übergangsfrist von 5 Jahren vorgesehen.

Das Europäische Parlament legt seiner Entscheidung unter anderem die folgenden Begründungen und Anforderungen zu Grunde:

"Formaldehyde fixatives are routinely used in the healthcare sector across the Union because of their convenience of handling, high degree of accuracy and extreme adaptability. In some Member States, it is foreseeable that the healthcare sector will have difficulties in complying, in the short term, with a limit value of 0,37 mg/m3 or 0,3 ppm. It is therefore appropriate to introduce for that sector a transitional period of five years, during which the limit value of 0,62 mg/m3 or 0,5 ppm should apply. The healthcare sector should, however, minimise exposure to formaldehyde and is encouraged to respect the limit value of 0,37 mg/m3 or 0,3 ppm during the transitional period where possible."
(European Parliament legislative resolution of 27 March 2019 on the proposal for a directive of the European Parliament and of the Council amending Directive 2004/37/EC on the protection of workers from the risks related to exposure to carcinogens or mutagens at work (COM(2018)0171 – C8-0130/2018 – 2018/0081(COD) / Item 24).
Der gesamte Text der Resolution ist unter dem oben genannten Link einsehbar.

Das EU-Parlament hat seine Verhandlungen zum Thema Formalin mit der Resolution abgeschlossen. Nach der formalen Prüfung der Resolution durch den Europäischen Rat und die Europäische Kommission werden die Mitgliedsstaaten der EU über die neue Richtlinie und den Zeitraum ihrer Implementierung informiert.

NEU: DGP-Broschüre für den Nachwuchs

Die aktuelle interaktive Broschüre der DGP richtet sich vor allem an angehende Mediziner*innen, die sich für eine Laufbahn im Fachbereich Pathologie interessieren.
Digitale Broschüre

Die gedruckte Broschüre kann außerdem kostenfrei bestellt werden.
Senden Sie uns eine E-Mail an: geschaeftsstelle@pathologie-dgp.de

Aktion

Aktion Die Pathologie DGP-Mitglieder 2024

Als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Pathologie können Sie Ihre Fachzeitschrift Die Pathologie mit 20% Rabatt abonnieren.

Zusätzlich zum gedruckten Heft erhalten Sie:

  • Zugriff auf die Online-Inhalte der Zeitschrift – rückwirkend bis 1997
  • Zugang zu den jeweiligen CME-Fortbildungen

Als Neumitglied der DGP erhalten Sie Die Pathologie derzeit sogar für nur 150 Euro im ersten Jahr! Mehr Informationen

Jetzt abonnieren und profitieren!

Machen Sie mit – wir bringen Sie weiter!

Werden Sie Mitglied in der DGP!

Weitere InformationenSchließenMitglied werden
Seitenanfang